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Lastschrift ArtikelEine Lastschrift ist ein Dokument, das es der Bank des Lastschrifthalters (Inhaber der Lastschrift) erlaubt, zu einem bestimmten Zeitpunkt einen festgelegten Betrag vom Konto des Lastschriftgebers abzubuchen und dem Konto des Lastschrifthalters gutzuschreiben.
Der Lastschriftnehmer muss hierfür (in einem Vertrag) seiner Bank versichern, dass er ca. fällige Beträge einzieht, der Lastschriftgeber stimmt der Möglichkeit von Lastschriften (jedoch nicht der Lastschrift in dem Einzelnen) in der Regel mit seiner Kontoeröffnung zu.
Die Lastschrift ist daher nichts anderes als eine Überweisung, die jedoch nicht vom Kontoinhaber durchgeführt wird, sondern vom Empfänger der Überweisung.
In Deutschland gibt es dafür zwei Verfahren:
Dabei erteilt der Zahlende dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung, einmalig oder regelmäßig Beträge von seinem Konto abzubuchen.
Dabei erteilt der Zahlende der Bank den Auftrag, Lastschriften des Zahlungsempfängers einzulösen (Abbuchungsauftrag)
Beim Einzugsermächtigungsverfahren kann der Lastschriftgeber die Buchung wieder rückgängig machen (ein Antrag bei der kontoführenden Bank genügt). In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken in Deutschland ist eine Frist von sechs Wochen für die Rückgabe von Lastschriften vorgesehen.
Beim Abbuchungsverfahren kann der Lastschriftgeber der Belastung nicht mehr widersprechen. Dieses Verfahren bietet dem Zahlungsempfänger daher eine größere Sicherheit.
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